Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion Arne Kuster beobachtete die Verhandlung im Stadtrechtsausschuss zu Tempo 30 und kommentiert die Entscheidung:
„Die Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss warf kein gutes Licht auf die Tempo 30-Verfügungen der Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger. Tempo 30 zum Lärmschutz von Anwohnern an Streckenabschnitten, an denen es keine Wohnungen gibt? Das ist so offenkundiger Unfug, dass es wehtut. Die Fachleute aus Steinkrügers Dezernat hatten auch große Schwierigkeiten zu begründen, warum man auf der Rheinachse zwischen Dieter-von-Isenburg-Straße und Quintinstraße Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen braucht. Denn die Unfallzahlen der Polizei zeigen keineswegs, dass hier Unfälle besonders häufig sind. Dann muss aber die Regelgeschwindigkeit gelten, und die ist laut Gesetzeslage Tempo 50.
Verwaltung wollte keine Kompromisse
Tatsächlich hat sich in der Sitzung des Stadtrechtsausschusses der Eindruck bestätigt, dass es bei den Tempo 30-Verfügungen von Frau Steinkrüger allein um die Durchsetzung einer politischen Agenda der Grünen geht. Die Zielrichtung der Vertreter der Stadtverwaltung im Stadtrechtsausschuss war klar: Sie wollten keine Kompromisse (die hatte der Vorsitzende des Ausschusses durchaus vorgeschlagen), sondern überall Tempo 30, wo es irgendwie möglich ist.
Flüsterasphalt besser als Tempo 30
Das Ergebnis ist für alle Seiten unbefriedigend. Auf den Mainzer Hauptstraßen wird nach der Entscheidung des Stadtrechtsausschusse ständig zwischen Tempo 30 und Tempo 50 gewechselt werden müssen. Das mag nur den Finanzdezernenten freuen, der nun viele strategische Möglichkeiten bekommt, Blitzer aufzustellen. Für alle anderen wäre es aber besser, wenn man dort, wo es nötig ist, nach anderen Möglichkeiten des Lärmschutzes für die Anwohner sucht als Geschwindigkeitsbeschränkungen. Eine solche Möglichkeit ist zum Beispiel Flüsterasphalt.“



